Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder eben auch zu verbessern. Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Bruttoeinkommen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung.
Der Leistungskatalog für die gesetzliche Krankenversicherung ist relativ umfangreich. Das Zusammenwirken von Versicherten, Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten oder deren Vereinigungen ist durch das Prinzip der so genannten Selbstverwaltung geprägt. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zählen: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und auch bei Schwangerschaftsabbrüchen, genauso wie die Prävention und Selbsthilfe, die Gruppen- und Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkranken, medizinische Vorsorgeleistungen, medizinische Vorsorge der Mütter und Väter, die allgemeine Gesundheitsuntersuchungen und Kinderuntersuchungen beziehungsweise auch Früherkennungsuntersuchungen genannt. Weiterhin zählt darunter die Krankenbehandlung einschließlich notwendiger Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatzversorgung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heil- und Hilfsmitteln, genauso wie häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe, Krankenhausbehandlung sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Zu den vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten allerdings alle Versicherten Eigenanteile oder auch Zuzahlungen.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht Bescheid über die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, und deren Möglichkeiten. Dabei bietet gerade diese Vorsorgeform direkt über den Betrieb oder die Firma eine optimale Ergänzung zur privaten Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben sogar einen Rechtsanspruch auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt, alle Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, von ihrem Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise Rente einzuzahlen. Dabei kann aber der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er Teile seines Einkommens in Altersvorsorgebeiträge umwandeln lassen möchte, wie sein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, oder aber andere Sonderleistungen wie vermögenswirksame Leistungen zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge oder Rente nutzen möchte.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber haben Vorteile von dieser Regelung. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und kann zudem seine Mitarbeiter mit planungssicheren Leistungen nachhaltig motivieren. Der Arbeitnehmer profitiert dagegen von steuerlich geförderten Absicherungen des Lebensstandards im Rentenalter über den Arbeitgeber. Diese betriebliche Altersvorsorge wird in Zukunft eine ergänzende Altersvorsorge sein. Jeder Arbeitnehmer, egal ob im Kleinbetrieb oder in einem riesigen Konzern sollte sich unbedingt die Vorteile der betrieblichen Altersabsicherung oder Rente zu Eigen machen. Sie ist die ideale Ergänzung zu einer zusätzlichen privaten Rentenabsicherung. Eine neutrale Stelle sollte ausgewählt werden, um sich über die richtigen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge genauer informieren und beraten zu lassen.
Immer wieder werden Sparpläne für die Riester-Rente als Altersvorsorge empfohlen. Momentan ist jedoch ein Streit darüber entbrannt, wie die Verrechnung von Provisionen für die Anbieter von Riester-Fonds-Sparplänen vonstatten gehen soll. Dabei steht die so genannte Zillmerung der Gebühren für die Fondsgesellschaften im Fokus. Zillmerung bedeutet, dass die Gebühren direkt zu Beginn der Vertragslaufzeit vollständig eingezogen werden und sich nicht über die Laufzeit des Vertrages verteilen. Dies bedeutet in der Konsequenz natürlich, dass die ersten Einzahlungen der Riester-Rente auf dem Konto der Produktanbieter landet, statt im Geldbeutel des Riester-Sparer. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen besteht allerdings die einhellige Meinung, dass diese Zillmerung bei Riester-Fonds-Sparplänen unzulässig sei. Dem tritt natürlich der Branchenverband der Fonds-Gesellschaften strikt entgegen und ist der Meinung, dass die Zillmerung nach geltendem Recht erfolge. Das Bundesfinanzministerium hingegen hat klar gemacht, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten innerhalb der ersten fünf Jahre von den Fondsgesellschaften eingezogen werden können. Dies erlaube das Alterszertifizierungs-Gesetz. Das neue Investmentgesetz (verbietet seit Anfang des Jahres die Zillmerung bald von Sparplänen) lässt sich nämlich nicht auf Riester-Fonds-Sparpläne anwenden, so das Bundesfinanzministerium. Dass es beim Thema Kostenverteilung zu Irritationen gekommen ist, hat das Bundesfinanzministerium selbst mitverschuldet. Denn ein Beamteter des Bundesfinanzministeriums hatte Ende des vergangenen Jahres die Verbraucherzentralen darauf aufmerksam gemacht, dass das Investmentgesetz sehr wohl bei den Riester-Fonds-Sparplänen greift. Das Bundesfinanzministerium musste diese Aussage allerdings schnell korrigieren und bedauerte den Fehler des Mitarbeiters. Dennoch kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits an, gerichtlich die Zillmerung bei Riester-Fonds anzufechten. Im Moment gerät allerdings lediglich die DWS Riester-Rente-Premium der Fondsgesellschaft DWS mit dieser Problematik in Berührung. Hier sind nämlich 5,5% des Beitrages als Provision verankert, die in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit zu zahlen sind.
Die Riester Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge mit vielen Vorteilen. Zum Einen wird die Riester Rente vom Staat gefördert mit einer Altersvorsorgezulage oder einer Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug. Der Sockelbetrag, der im Jahr mindestens eingezahlt werden muss, liegt gerade mal bei 60 Euro. Diese Summe kann sicher jeder für seine Altersvorsorge aufbringen.
Wer trotzdem finanzielle Problem hat, kann den Vertrag jederzeit mit einer 3-mnatigen Frist kündigen oder beitragsfrei stellen lassen. Die Variante der Beitragfreistellung ist hierbei günstiger, denn im Falle einer Besserung der finanziellen Verhältnisse kann man den Vertrag durch weitere Beitragszahlungen jederzeit wieder aufleben lassen. Bei längerer Arbeitslosigkeit, also dem Bezug von Hartz IV bleibt das Vermögen des Riester Vertrages unberücksichtigt.
Die Auszahlung der monatlichen Rente kann schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Möglich zu den monatlichen Zahlungen ist außerdem bei Beginn die Auszahlung von 30% der angesparten Summe. Weiterhin kann man den Riester-Vertrag mit bis zu 50.000 Euro beleihen, wenn man Wohneigentum erwerben möchte, welches der Altersvorsorge dienen soll. Der entnommene Betrag muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Für Familien ist eine Riester Rente besonders interessant, da sie hohe Zulagen erhält. Zu der normalen Zulage gibt es nämlich je Kind noch einmal eine Zulage von 185 Euro ab 2008 im Gegensatz zu bisher 138 Euro pro Kind. Ein Abschluss eines Riester-Vertrages wäre noch kurz vor Ende des Jahres günstig, da man sich dadurch noch die Zulagen für das ganze Jahr sichert.
Wer sich unsicher ist, bei welchem Unternehmen er seinen Riester-Vertrag abschließen soll findet im Internet einige Versicherungsvergleiche. Hier findet man neben den Gegenüberstellungen der Konditionen der Anbieter auch viele Hintergrundinformationen zu dem Thema.
Wer sich später im Alter noch etwas leisten möchte, ist nahezu gezwungen selbst vorzusorgen, denn die Prognosen für die Rentenzahlungen sind nicht besonders gut. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich ein finanzielles Polster aufzubauen. Eine sehr gute Möglichkeit mit sogar lebenslanger Rentengarantie ist die Private Rentenversicherung.
Sie funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung, nur ohne Absicherung für den Todesfall. Es wird durch monatliche Beiträge eine bestimmte Summe angespart, die mit dem Beginn des Rentenalters in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt wird. Wenn es auch keinen Todesfallschutz wie bei einer Lebensversicherung gibt, so gibt es doch einen gewissen Hinterbliebenenschutz. Beispielsweise wird der angesparte Betrag bei dem Tode des Versicherungsnehmers vor dem Rentenbeginn an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, erhält der Bezugsberechtigte noch über einen vorher vereinbarten Zeitraum eine monatliche Rente. Der zusätzliche Abschluss einer Hinterbliebenenrente ist ebenfalls möglich.
Weiterhin kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag mit einfließen. Für die Auszahlung der Rente hat der Versicherte 3 verschiedene Möglichkeiten: die dynamische Rente, die teildynamische Rente und die flexible Rente. Bei der teildynamischen Rente wird gleich am Anfang eine relativ hohe Rente ausbezahlt, die dann nur noch langsam ansteigt. Bei der dynamischen Rente ist die Anfangszahlung niedriger, steigert sich aber stetig. Bei der flexiblen Rente sollen die Zahlungen konstant bleiben, je nach wirtschaftlicher Lage und Sterblichkeitsrate kann es auch passieren, dass die Rente gesenkt wird.
Wer eine Rentenversicherung abschließen möchte, kann sich im Internet über Versicherungen Vergleiche einen ersten Überblick verschaffen. Hier findet man die verschiedenen Anbieter mit ihren Tarifen und jeweiligen Leistungen gegenüber gestellt und kann eine Vorauswahl treffen.
Die neue Abgeltungssteuer tritt zwar erst in 2009 in Kraft, die richtigen Weichen sollten Anleger und Besitzer von Wertpapieren aber bereits in diesem Jahr stellen. Es ist durchaus lohenswert, sich bereits jetzt über dieses neue Gesetzt zu informieren.
Ab 2009, mit Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer, werden alle Dividenden und erwirtschafteten Zinsen, die über den Freibetrag hinausgehen, voll versteuert werden. Bisher sind diese nur bis zur Hälfte des erwirtschafteten Gewinnes steuerpflichtig. Der Freibetrag liegt momentan bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Verheiratete.
Kursgewinne sind momentan nach einer Haltedauer von sechs Monaten von der Steuer befreit, aber auch dieses wird sich nach Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer ändern: ab 2009 werden alle Zinsen und Dividenden pauschal mit 25% versteuert, egal wie lange sie gehalten wurden. Ähnliches gilt für Kursgewinne aus Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden.
Die neue Abgeltungssteuer wird neben Aktien- auch Aktienfondsbesitzer treffen, und das ist vor allem schmerzhaft, wenn die Kapitalanlage als Altersvorsorge geplant ist. Für langfristige Anleger ist es also sinnvoll, solche Anlagegeschäfte noch im Laufe des Jahres 2008 abzuschließen, denn dann bleibt der Gesamtgewinn nach zwölf Monaten Haltezeit bis zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerfrei.
Pech allerdings für In- und ausländische Spezialfonds, denn diese sind bereits jetzt voll steuerpflichtig, wenn sie nach dem 9. November 2007 gekauft wurden.
Wenn man früher einen Versicherungswechsel geplant hat, war das häufig mit sehr viel Aufwand verbunden. Es gab noch keine Versicherungsmakler, die einem die Arbeit abgenommen hätten und erst Recht keinen Versicherung vergleich im Internet.
Die Bereitschaft der Menschen, die Versicherung zu wechseln, wenn sie mit dieser nicht zufrieden waren, ist in letzter Zeit stark angestiegen. Deshalb werden im Internet immer mehr Vergleichsrechner angeboten, um den Versicherungsnehmern die Auswahl zu erleichtern. Der Vorteil ist, dass man nicht in mühseliger Kleinarbeit die möglicherweise in Frage kommenden Versicherungsunternehmen anschreiben und dann die Angebote prüfen muss, sondern man gibt einfach seine persönlichen Daten sowie die gewünschten Konditionen an und findet auf einen Blick eine Auswahl an Gesellschaften, die die gewünschten Leistungen anbieten.
Hier kann man sich dann den Vertrag heraussuchen, der einem am besten geeignet erscheint. Viele dieser Portale, die einen Versicherungsvergleiche anbieten, liefern darüber hinaus noch viele wertvolle Informationen rund um die Versicherungen, egal ob es sich um betriebliche Versicherungen wie beispielsweise die Betriebs-Haftpflicht handelt oder um Private Krankenversicherungen, deren Thema sehr komplex ist aufgrund der vielfältigen Leistungsmöglichkeiten oder einfach nur um Versicherungen für die private Sicherheit. Man sollte sich auf jeden Fall Zeit für diese Informationen nehmen, statt auf blauen Dunst irgend eine Versicherung abzuschließen, nur weil diese die günstigsten Beiträge hat.
Zusätzlich zu den Informationen sowie dem Vergleich der gewünschten Versicherungen kann man weiterhin ganz bequem online ein individuelles Angebot von den Versicherungsgesellschaften der engeren Wahl anfordern, wenn die Konditionen den persönlichen Verhältnissen noch besser angepasst werden sollen.
Wenn auch der Trend zum häufigen Wechsel geht, sollte man doch den Abschluss einer neuen Versicherung langfristiger planen.
Eine private Rentenversicherung ist eine sehr gute Möglichkeit, für später vorzusorgen. Es ist auch eine sehr sichere Möglichkeit, weil bei ihr eine lebenslange Rentenzahlung garantiert wird, man nennt diesen besonderen Schutz auch Langlebigkeitsrisiko. Bei einer privaten Rentenversicherung wird durch monatliche Beitragszahlungen Geld angespart, welches dann mit Beginn des Rentenalters in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt wird.
Möglich ist auch die Auszahlung in einem Betrag. In dem Vertrag sind noch weitere Optionen enthalten, hauptsächlich ein Hinterbliebenenschutz. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, werden die angesparten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Weiterhin kann ein Zeitraum bis maximal 20 Jahre festgelegt werden, in dem der Bezugsberechtigte die Rente weiter bezieht, wenn der Versicherte nach Rentenbeginn verstirbt. Außerdem kann im Vertrag eine zusätzliche Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Möglich ist ebenfalls der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es gibt 3 verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten: Bei der dynamischen Rente ist die Rente anfangs niedriger, steigt aber stetig stark an, bei einer teildynamischen Rente ist die Anfangszahlung bereits höher und die Höhe der Rente steigt nur noch langsam an. Die dritte Möglichkeit ist eine flexible Rente, welche aber die Gefahr einer Rentensenkung birgt, je nach wirtschaftlicher Lage und Sterblichkeitsrate.
Welche Variante der Einzelne für sich bevorzugt, bleibt jedem selbst überlassen. Die Zahl der Anbieter einer privaten Rentenversicherung ist hoch, ebenso vielfältig sind die verschiedenen Tarife und Konditionen. Deshalb sollte man vor dem Abschluss unbedingt einen Versicherungsvergleich im Internet machen. Dieser wird auf vielen Portalen angeboten und präsentiert die günstigsten Unternehmen mit ihren jeweiligen Leistungen auf einen Blick. Auf der Basis dieser Vorauswahl kann man sich dann individuelle Angebote zusenden lassen, bevor man sich endgültig entscheidet.
Der Traum von den eigenen vier Wänden bleibt ungetrübt, wenn der Bauherr in seine Planung auch eine Haftpflicht Bauherren aufnimmt. Häufig wird irrtümlicherweise angenommen, dass die auf dem Bau tätigen Handwerksfirmen oder auch Architekten selbst für entstandene Schäden haften. Leider ist dies nicht der Fall. Der Bauherr haftet nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle anderen Personen, die auf dem Bau tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Privatleute handelt oder um beauftragte Firmen.
Der Bauherr ist jederzeit verpflichtet, seiner Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nachzukommen. Dazu gehört zum Beispiel, Gefahrenquellen ausreichend abzusichern. Gefahrenquellen gibt es auf dem Bau viele. Das können Deckendurchbrüche sein, zwischengelagerte Baumaterialien, auf dem Gehweg oder auf der Straße angelieferte Materialien oder Baugruben. Schnell kann es passieren, dass jemand irgendwo herunter fällt oder über herumliegende Gegenstände stolpert. Niemand kann so genau aufpassen, dass nie etwas passiert.
Gern halten sich auch Unbefugte auf dem Grundstück auf, um den Fortschritt des Baus zu beobachten, für spielende Kinder aus der Nachbarschaft ist so ein Bau ein toller Abenteuerspielplatz. Ein Unglück kann für den Bauherrn schlimme finanzielle Folgen haben. Eine Bauherrenhaftpflicht schützt vor diesen Folgen und prüft außerdem, inwieweit die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, sollte die Deckungssumme möglichst hoch angesetzt werden.
Im Internet findet man auf vielen Portalen wichtige Informationen zu den Thema. Außerdem kann man die gewünschte Versicherung im vergleich betrachten. Man kann sich dann aus den verschiedenen Tarifen und Leistungen der verschiedenen Versicherungen das am besten geeignete heraussuchen.
14. Dezember 2007 – 11:01
Ohne Eigenkapital eine Immobilie zu finanzieren, ist dies möglich?
Hört man auf Banken und die Fachpresse so ist eine solide Baufinanzierung nur dann gewähleistet wenn man über eine Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent der zu finanzierenden Summe verfügt. Sollte man über weniger Eigenkapital verfügen, dann wird von der Finanzierung einer eigenen Immobilie ganz klar abgeraten. Eine Vollfinanzierung kommt laut deren Aussage gar nicht in Frage und von dieser wird definitv abgeraten.
Demnach hängt eine solide Finanzierung einer Immobilie zum größten Teil vom Eigenkapital ab, welches zur Finanzierung zur Verfügung steht. Diese Aussage ist jedoch nicht immer korrekt.
Bei einer soliden und gesicherten Finanzierung hängt vieles von den persönlichen Rahmenbedingungen ab. Dies wären zum einen die persönlichen Einkommensverhältnisse des Finanzierenden, das Alter und die Sicherheit der Arbeitsstelle. Denn ohne ausreichendes Einkommen, nutzt auch genügend Eigenkapital nichts.
Aber warum tun sich viele Banken so schwer mit einer Vollfinanzierung?
Die Antwort ist ganz einfach. Dies hat damit zu tun das auch die Banken sich das Geld leihen müssen, welches Sie dann als Baudarlehen an Ihre Kunden weitergeben. Es liegt also an der Refinanzierung der Banken, das viele Kreditinstute keine Vollfinanzierung anbieten können oder möchten.
Sollten Sie dennoch auch ohne Eigenkapital von den eigenen vier Wänden träumen und Sie möchten diesen Traum realität werden lassen. Dann sollten Sie sich eine Finanzierung von einer Bank berechnen lassen, welche eine Vollfinanzierung anbietet. Denn zum Hauskauf oder Hausbau stehen die Vorzeichen immmer noch, denn die Bauzinsen immer noch auf einem Rekordtief (obwohl hier eine Steigerung in der Zukunft erwartet wird) und auch die Immobilienpreise sind derzeit noch sehr günstig.
Dennoch ist bei der Vollfinanzierung auch Vorsicht geboten, berechnen Sie immer das auch einmal eine Einkommen wegfallen kann zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit und seien Sie darum bestrebt die Finanzierung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Risikolebensversicherung abzusichern. Denken Sie auch immer an die Folgefinanzierung welche ansteht wenn die Zinsbindung des Kredites abgelaufen ist, dann kan es sein das die Zinsen nicht mehr so günstig sind wie Heute. Hier kann frühzeitig entgegenwirken in dem man zum Beispiel zusätzlich einen Bausparvertrag abschließt, die eine längere Laufzeit bei den Zinsen haben.