Jedes Jahr aufs Neue, wenn die eigentlich schönste Zeit des Jahres beginnt, haben auch Einbrecher Hochsaison.
Kein Wunder, denn viele Bürger laden diese geradezu zum Bruch ein. So haben die Befragungen von gefassten Einbrechern einige grundlegende Tatsachen ans Licht gebracht: Wenn ein Briefkasten nicht mehr geleert wird, die Jalousien Tag und Nacht herunter gelassen sind, der Anrufbeantworter jedem Anrufer mitteilt, wie lange man denn noch genau weg ist, dann sind dies wahre Einladungen für jeden Einbrecher.
Die Diebe beobachten die bevorzugten Häuser und Wohnungen meist lange vorher. Dabei sind insbesondere solche Wohnungen und Häuser besonders häufiges Ziel, die scheinbar keine Absicherung bieten und zudem durch Pflanzen und Sträucher im Garten eine gute Deckung bieten. Als Einstiegsöffnung dienen in Einfamilienhäusern am häufigsten die Fenster und Türen. Aber auch das Garagentor lässt sich oft sehr einfach öffnen und die Tür zur Wohnung selbst ist meist nur unzureichend gesichert. Bei Mietshäusern wird der Bruch oft über die Wohnungstür vorgenommen.
Grundsätzlich kann man Einbrecher aber mit entsprechenden Sicherungen an Türen und Fenstern abschrecken. Auch Alarmanlagen wirken oft ebenso abschreckend, wie das Schild mit dem Warnhinweis vor einem Hunde. Die Einbrecher könnten zwar den Hund bestechen, die Sicherungen knacken und die Alarmanlagen umgehen, doch bedeutet dies einen erheblichen Zeitaufwand. Pro Einbruch werden aber maximal fünf bis zehn Minuten geplant, da andernfalls die Entdeckungsgefahr zu groß wird.
Ist es aber doch zum Einbruch gekommen, hilft meist nur noch die Leistung aus der Hausratversicherung. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn wer Haus oder Wohnung nur unzureichend gesichert hat und dem Einbrecher geradezu eine Einladung geschickt hat, der wird wohl leer ausgehen, so die einhellige Meinung der Versicherer.
Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je.
Das ist mittlerweile einem jeden klar. Doch wie stellt man es am besten an. Ja, sicher, die Riester Rente wird wohl Jeder abgeschlossen haben, doch reicht sie alleine meist nicht aus. Dann ist guter Rat teuer. Denn welche Anlage könnte man noch wählen? Hier bringen Investmentfonds einiges, wie der aktuelle Bericht über die Sparplanstatistik des BVI Bundesverband Investment und Asset Management zeigt.
Ob man sich nun für Aktienfonds Sparpläne entscheidet, oder auch für Sparpläne in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds, bleibt dabei jedem selbst überlassen. Klar wird, dass die Aktien Fonds in den letzten 30 Jahren im Durchschnitt Renditen von 8,7 Prozent per anno realisieren konnten. Dies ist trotz enormer Kursschwankungen, wie sie auf den Aktienmärkten immer wieder vorkommen, möglich. Durch die extrem lange Laufzeit werden diese Schwankungen wieder ausgeglichen. Das heißt also, wer ein langfristiges Anlageziel hat, dem können kurzfristige Turbulenzen nichts anhaben. Diese werden im Laufe der Jahre so stark abgeschwächt, dass im Schnitt noch eine sehr gute Rendite bestehen bleibt.
Wem die reine Aktieninvestition jedoch zu risikoreich erscheint, der kann auch folgenden Weg gehen. In den ersten Jahren wird vorrangig in Aktien mit hohen Risiken aber auch hohen Renditechancen investiert. Gegen Ende der Laufzeit, wenn bereits beachtliche Renditen erwirtschaftet wurden, können die Gelder dann langsam aber sicher umgeschichtet werden. Hier gilt, eine Umschichtung in schwankungsärmere Anlageformen wie offene Immobilienfonds und Rentenfonds kann sinnvoll sein, da auch diese Anlagen noch solide Erträge bieten. Dadurch kann auch eine starke Kursschwankung zum Ende der Laufzeit keinen Schaden mehr anrichten und evtl. die erwirtschafteten Gewinne wieder auffressen.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine aktive Freizeitgestaltung in Form von Sport.
Dabei kann es aber auch zu Unfällen und dergleichen kommen. Auf die gesetzliche Unfallversicherung kann man sich hier nicht verlassen, denn zum einen leistet sie nur sehr geringe Summen. Zum anderen leistet sie auch nur dann, wenn der Unfall in der Schule, an der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Schule / Arbeit und der Wohnung geschieht.
Ist man Sportler im Verein, so kann man hier eine Gruppenversicherung abschließen. Diese beinhaltet neben der Unfallversicherung auch eine Haftpflichtversicherung. Sollte man also beim Sport einen anderen verletzen und daraus haftpflichtig werden, ist dieser Schaden über die Gruppenversicherung mit gedeckt.
Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Denn die meisten dieser Gruppenversicherungen sind zwar sehr preisgünstig, dafür aber leider auch nur in einer abgespeckten Version erhältlich. Im Falle eines Unfalls oder Haftpflichtschadens sind dann nur geringe Beträge abgedeckt, die kaum ausreichen, um den Schaden tatsächlich auszugleichen.
Sinnvoller ist deshalb die Entscheidung für eine private Unfallversicherung. Hier können deutlich höhere Leistungen mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, die im Ernstfall dann geleistet werden. Grundsätzlich sollte man bei Abschluss der Police aber gezielt nachfragen, ob die jeweils betriebene Sportart denn nun auch tatsächlich mit versichert ist. Eine gesonderte Deckungszusage ist speziell bei gefährlichen Sportarten von Bedeutung. Unter Umständen muss dieser Zusatz gesondert aufgenommen werden, was die Police an sich verteuert. Dabei ist man im Schadensfall aber auf der sicheren Seite. Gleiches gilt im Übrigen auch für die private Haftpflichtversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt dabei sogar einen noch sinnvolleren Schutz dar. Denn diese leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch bei einer Berufsunfähigkeit, die aus Krankheit entsteht.
Wer sein Wohnhaus oder auch seine Firmengebäude gegen Schäden durch Feuer, Leistungswasser, Sturm oder Hagel absichern möchte, braucht eine Wohngebäudeversicherung. Dies ist sinnvoll, da es sich bei einem Gebäude schließlich um eine wertvolle Geldanlage handelt. In die Versicherung eingeschlossen sind Gebäude, Nebengebäude oder Garagen. Getrennt stehende Gebäude wie Gartenlauben oder Ähnliches müssen zusätzlich im Vertrag aufgenommen werden. Wer ein Gebäude mit Hilfe eines Bankdarlehens erwirbt, wird meistens von der Bank zu einer Feuerversicherung verpflichtet. Man kann jedes Element für sein Gebäude einzeln versichern, zum Beispiel nur Schäden durch Sturm oder Feuer oder man entscheidet sich für eine Komplettversicherung. Oft können auch noch andere Leistungen in den Vertrag mit aufgenommen werden, zum Beispiel Überspannungsschäden. Der Eigentümer entscheidet selbst, bei welchem Versicherer er sein Gebäude absichern will und sorgt auch selbst für eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese lässt sich sehr gut aus dem Wert des Gebäudes in Mark vom Jahre 1914 errechnen. Diesen Wert erhält man durch einen Blick ins Grundbuch. Mit dem sogenannten gleitenden Neuwertfaktor kann dieser in den heutigen Wert in Euro umgerechnet werden. Weiterhin fließen in die Höhe der Versicherungsprämie Faktoren ein wie die Bauart und die Bedachung des Hauses sowie der Standort, etwa wenn das Haus in einem Unwettergebiet steht, wo eher mit Schäden zu rechnen ist. Die Leistungen und Beiträge der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften variieren teilweise sehr stark, sodass man sich im Vorfeld umfassend informieren sollte. Im Internet werden auf vielen Portalen Versicherungsvergleiche angeboten. Neben wertvollen Informationen findet man auch Vergleichsrechner, in denen man die verschiedenen Beiträge und Leistungen gegenüber stellen kann. So kann man innerhalb von wenigen Minuten die geeignetsten Versicherer herausfiltern, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet.
Haben Sie schon ein Haus gekauft? Ja? Dann haben Sie doch bestimmt auch eine Gebäudeversicherung?!
Wenn nicht, dann müssen Sie das schnellstens ändern. Es könnten Schäden kommen, die Sie ohne eine Versicherung gar nicht zahlen könnten, wie z.B. durch Brand, Blitz, Sturm, Hagel! Sie wollen doch nicht mit mehr Schulden belastet werden nur wegen eines Unwetters und etc.?! Bei einer Gebäudeversicherung werden Ihr Gebäude, Ihr Nebengebäude und Ihre Garage versichert! Die Gebäudeversicherung hat noch eine gute Eigenschaft: Nicht nur die Gebäuden selbst werden versichert, sondern auch dessen Zubehör, wie Schränke, die in den Gebäuden fest eingebaut sind, ein fest verlegter Fußboden, eine Zentralheizungsanlage, Müllboxen, und noch vieles mehr! Wenn Sie in dieser Richtung versichert sind und einen Schaden an den Gebäuden bekommen haben, dann zeigen Sie ihn innerhalb einer Woche Ihrer Versicherer und Achten Sie dabei, dass der Schaden nicht noch größer bzw. schlimmer wird.
Gehen Sie den ersten Schritt und machen Sie so schnell wie möglich eine Gebäudeversicherung, denn man weiß nie, was in der Zukunft alles geschehen könnte.
Für Arbeitnehmer kann eine Versicherung für Arbeitsrechtsschutz sehr hilfreich sein. In der heutigen Zeit sind Kündigungen schnell ausgesprochen oder der ehemalige Arbeitgeber weigert sich, dem Gekündigten den noch zustehenden Lohn oder Abfindungen zu zahlen. Oft wird einem Arbeitnehmer, der von sich aus die Firma verlässt, aus Groll das Leben durch ein falsches Arbeitszeugnis unnötig schwer gemacht. In all diesen Fällen kann man sein Recht vor einem Arbeitsgericht erstreiten. Wer hier aber nicht ausreichend abgesichert ist, bleibt zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen und das kann ziemlich teuer werden. Nicht immer kann ein Fall so eindeutig entschieden werden, dass der Gegner alle Kosten zahlen muss. Häufig muss auch derjenige, der den Prozess gewinnt, seinen Teil zu den Kosten beitragen. Eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung schließt auch den Ehepartner sowie Kinder in den Versicherungsschutz ein. Wer selbständig ist und bei dem der Arbeits-Rechtsschutz deshalb nicht greift, kann trotzdem für sich den Privat-Rechtsschutz in Anspruch nehmen und gleichzeitig den woanders angestellten Ehepartner arbeitsrechtlich absichern. Man kann die Arbeits-Rechtsschutzversicherung als Einzelversicherung wählen oder kombiniert diese beispielsweise mit Privatrechtsschutz. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, wählt ein Kombipaket, in dem alle möglichen Streitfälle abgedeckt sind. Dieses wird häufig zu günstigen Tarifen angeboten. Wer eine Versicherung für Arbeitsrecht abschließen möchte, sollte sich vorher im Internet umfassend informieren, denn die Konditionen und Tarife variieren zwischen den verschiedenen Versicherungen doch sehr stark. Viele Versicherungen bieten inzwischen einen Vergleich Rechtsschutz mit einem Tarifrechner sowie wertvolle Zusatzinformationen zu dem Thema Rechtsschutzversicherungen an. Hier findet sicher jeder den für sich passendsten Tarif und die besten Konditionen.
Die private Krankenversicherung, kurz auch PKV genannt, besteht aus verschiedenen Bausteinen, die der Versicherungsnehmer selber zusammenstellen kann, um den für sich notwendigen Versicherungsschutz zu erzielen. So kann man sich beispielsweise im Bereich der Zahnbehandlung gerade im Zusammenhang mit Inlays oder Implantaten als Zahnersatz eine sehr gute Leistung sichern.
Für den Krankenhausaufenthalt kann man sich eine Behandlung durch einen Chefarzt zusichern sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer garantieren lassen. Das Krankentagegeld ist ein weiterer Baustein der privaten Krankenversicherung, mit dem man für einen Einkommensersatz sorgen kann, wenn man mal durch eine längere Krankheit seinen Beruf nicht ausüben und damit kein Geld verdienen kann. Mit weiteren Möglichkeiten kann man sich zum Beispiel eine Unterstützung für Sehhilfen, Massagen, Krankengymnastik, alternative Heilmethoden oder auch Krankheitsfälle im Ausland sichern.
Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und bei der persönlichen Auswahl sollte man beachten, dass sich der Preis für eine private Krankenversicherung vor allem nach dem Umfang des Versicherungsschutzes richtet. Zudem spielt aber auch das Einstiegsalter sowie der Gesundheitszustand und eventuell bestehende Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berechnung des Beitrags. Ein früher Vertragsbeginn ist daher sehr vorteilhaft, weil man erstens frühzeitig versichert ist und zweitens das dann auch zu einem günstigen monatlichen Beitrag möglich ist.
Informieren Sie sich umfassend und unverbindlich auf www.1a-krankenversicherung.org über die Möglichkeiten und Tarife der privaten Krankenversicherung.
Eine private Rechtschutzversicherung hat die Aufgabe, den Inhaber des Vertrages vor den finanziellen Folgen eines Rechtstreites zu schützen. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob der Inhaber des Vertrages eine Klage oder ein anwaltliches Vorgehen selber angestrebt hat, oder ob es gilt, unberechtigte Ansprüche an den Mandanten abzuwehren.
Die Zahl der vor Gericht verhandelten Sachverhalte nimmt in Deutschland jährlich in einem enormen Maße zu. In der heutigen Zeit kann niemand mehr sicher sein, dass er niemals in die Situation kommen wird, nicht doch eines Tages eine private Rechtsschutzversicherung zu brauchen.
Rechtschutzversicherungen kann man dabei für verschiedene Gebiete abschließen, angefangen von dem Privatrechtschutz, über die Arbeitsrechtschutz- bis hin zur Wohnung- und Betriebsrechtschutz. Jede Rechtschutzversicherungsart ist dabei nur für ihren Bereich zuständig und deckt keine Schadensereignisse die in ein andere Metier gehören ab.
Sehr wichtig und den Vertragsinhaber überaus interessant ist es, sich bereits vor Abschluss einer privaten Rechtschutzversicherung darüber zu informieren, welche Zusatzleistungen die Rechtschutzversicherung alles bietet. Einige Rechtschutzversicherungen bieten ihren Versicherten nämlich neben dem reinen Rechtschutz noch Zusatzpunkte wie “Kostenfreie anwaltliche Beratungen” oder “keine Prüfung der Erfolgsaussichten”. Eine bekannte Versicherungsgesellschaft betreibt sogar eine für Versicherungsnehmer kostenfreie Hotline, die 24 Stunden am Tag von einem Anwalt besetzt ist der einem mit Rat und Tat zur Seite steht.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben. Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht wirklich finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem aufrecht zu erhalten. Wer jung ist, hat die besten Chancen einen passenden Vertrag zu finden. Mit zunehmendem Alter oder bei bestimmten Erkrankungen wird es zunehmend schwieriger, den passenden Schutz zu finden und auch zu bekommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den existentiell wichtigsten Versicherungen im Rahmen einer Vorsorge. Denn leider verlieren viele Menschen in Deutschland durch Krankheit oder Unfall noch vor dem Eintritt in die Rente die Fähigkeit, ihren gewohnten Beruf ungehindert auszuüben. Zur Absicherung sollte grundsätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Ein Tarifvergleich, auch direkt im Internet, hilft enorm bei der Wahl des günstigsten Tarifes, der richtigen Versicherungsdauer und auch des besten Anbieters. Verschiedene Finanztests geben Auskunft und Schlüsse über die verschiedenen Anbieter preis und lohnen sich wirklich. Denn nicht immer ist günstig auch günstig, wenn die Bedingungen nicht stimmen.
Man sollte sich wirklich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern. Je jünger und gesünder umso besser. Immerhin sind da die Beiträge noch akzeptabel. Wenn Gesundheitsprobleme bestehen kann auch mit einer Ablehnung gerechnet werden. Antragsfragen, wirklich alle, sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Da sonst der Ausschluss droht. Vergleiche zwischen den verschiedenen Anbieter sind ratsam.
Um einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge zu schaffen, hat der Gesetzgeber 2005 die BasisRente eingeführt. Sie ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Ein entscheidender Vorteil der BasisRente gegenüber anderen Altersvorsorgeprodukten ist, dass das Kapital der BasisRente im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht angegriffen werden kann.
Während der Beitragszahlungsphase kann der Versicherungsnehmer von den Vorteilen der BasisRente profitieren, indem er die Aufwendungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend macht. Im Jahr 2005 betrug der steuerlich absetzbare Anteil der BasisRente 60%. Bis zum Jahr 2025 wird der abzugsfähige Anteil schrittweise erhöht, bis 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Zu beachten sind die maximal zulässigen Höchstbeträge für die Absetzbarkeit der Aufwendungen zur BasisRente. Diese betragen für ledige 20.000€ und für verheiratete 40.000€ pro Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann die Auszahlung des Kapitals frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Er kann wahlweise eine Kapitalzahlung von höchstens 30% und Verrentung des übrigen Kapitals oder eine lebenslange monatliche Rente in Anspruch nehmen. Die Auszahlung ist in jedem Falle zu versteuern.
Um das Kapital im Todesfalle des Versicherungsnehmers nicht zu verlieren, ist es sinnvoll einen Begünstigten anzugeben, der das Guthaben der BasisRente erhalten soll. Hierbei kann es sich um die gesetzlichen Erben, den Ehepartner oder andere Personen handeln.