Geld verdienen mit eigenem Shop

Im Internet gibt es Unmengen von Händlern, welche Waren aller Art verkaufen. Somit überrascht es nicht, dass es auch Händler gibt, die ihren virtuellen Laden Gasgrill Shop nennen. Möchte man einen solchen Laden aufbauen, so gilt es einiges zu beachten. Jeder, der schon einmal irgendetwas im Internet gekauft hat, weiß eigentlich worauf es ankommt, wenn man sich einen Shop im Internet erstellen möchte. Der wichtigste Punkt den es zu beachten gilt, ist die Übersichtlichkeit. Ist die Startseite eines solchen Onlineshops zu chaotisch gestaltet, werden viele Besucher diese schnell wieder verlassen und sich auf die Suche nach einem anderen Shop machen. 

Ein Gasgrill Shop sollte also übersichtlich gestaltet sein. Ein klares Inhaltsverzeichnis gehört auf jeden Fall dazu. Man sollte klar zwischen den verschiedenen Arten von Grills unterscheiden. Denn jemand, der einen mit Gas betriebenen Grill sucht, möchte in der Regel keine Holzkohlegrills sehen, wenn er sich durch die Angebotsliste des Shops klickt. Auch ist es ratsam eine Suchfunktion in den Shop mit einzubauen. Hier sollte der Kunde die Möglichkeit haben, seinen Grill nach verschiedenen Gesichtspunkten suchen zu können. In dieser Suche sollten einige Punkte berücksichtigt werden. Da fast jeder Kunde nur ein begrenztes Budget für seinen neuen Grill zur Verfügung hat, sollte die Möglichkeit bestehen, einen preislichen Rahmen bei der Suche festsetzen zu können. Somit werden dem Kunden nur die Grills angezeigt, die er sich auch leisten kann. 

Ebenfalls wichtig bei der Suchfunktion in einem Gasgrill Shop ist die Möglichkeit, sich die Ergebnisse der Suche nach dem Herstellernamen anzeigen zu lassen. Denn manch ein Kunde schwört vielleicht auf die Geräte eines bestimmten Herstellers und möchte kein anderes kaufen. Eine ausführliche und informative Beschreibung des jeweiligen Grills ist ebenfalls ein Muss, wenn man einen guten Onlineshop aufbauen will. Es sollte außerdem auf unnötige Fachbegriffe verzichtet werden. Sollten sich diese nicht vermeiden lassen, so könnte man sie in einem Grilllexikon erklären. Ebenfalls denkbar wäre die Einrichtung eines Forums für die Kunden. So können sich diese über die verschiedenen Geräte austauschen. Mit Hilfe eines Forums ist es ebenfalls möglich, dass die Kunden dem Händler Feedback geben können. So kann dieser sein Angebot und seinen Onlineshop noch verbessern.

Online Immobilien verkaufen ist sicher

Wer seine Immobilien online verkaufen will, muss dabei nur einige wenige Sachen berücksichtigen. Nur, weil man etwas über das Internet abwickelt, ist dies nicht eine zweifelhafte Sache. Sowohl für den Verkäufer als für den Käufer gelten dabei alle Gesetze, die auch dann gültig sind, wenn der Verkauf herkömmlich mit einem privaten Kaufvertrag oder über einen Makler abgewickelt wird. Das einzige, was sich ändert, ist das Medium, in welchem man seine Annonce aufgibt, und die Art, wie man miteinander in Kontakt kommt. Der große Vorteil des World Wide Web ist, dass ein viel größeres Publikum die Anzeigen, in denen Menschen online Immobilien verakufen, liest. 

 

Früher wurde man von den Interessenten angerufen, wenn sie Interesse an einer zum Verkauf stehenden Immobilie hatten. Besitzer, die online Immobilien verkaufen, müssen damit rechnen, dass Fragen zum Objekt per E-Mail eintreffen, die dann auch beantwortet werden sollten, wenn man wirklich einen Abnehmer finden möchte. Natürlich kommt man um die Termine zur Besichtigung nicht völlig herum; hat man jedoch das eine oder andere Foto im Internet gleich zur Annonce zugefügt, spart man sich die Besichtigungen, die unnötig sind, weil ein Objekt aus verschiedenen Gründen für einen potentiellen Käufer nicht in Frage kommt. Anhand der Bilder kann ein Interessent gleich vorneweg eine Entscheidung treffen, ob er sich das Objekt einmal ansehen will, oder ob der Schnitt oder die Lage einer Immobilie dagegen sprechen.

 

Auch, wenn Online Immobilien verkaufen sehr sicher ist, muss man, wie bei jedem anderen Geschäft, alles vertraglich absichern, und nicht blauäugig davon ausgehen, dass der Käufer schon bezahlen wird. Da niemand eine Immobilie kaufen wird, ohne sich einmal selbst von deren Zustand überzeigt zu haben, kann man hier jedoch einen ersten Eindruck vom Käufer gewinnen, sich Bankunterlagen zeigen lassen und alles andere unternehmen, das man auch machen würde, würde man nicht über das Internet agieren.

Kostenloses Bankkonto - darauf achten

Kostenlose Girokonten findet man heute nicht mehr nur bei Direktbanken. Auch viele Filialbanken bieten ihre Girokonten mittlerweile ohne Gebühren, allerdings nicht immer ohne Bedingungen. So ist es bei einigen Instituten beispielsweise nötig, einen Mindesteingang pro Monat vorzuweisen, bei anderen Banken hingegen müssen Kontoinhaber hingegen ein Mindestguthaben auf ihrem Konto vorweisen. Zudem sind einige dieser Kontomodelle daran gebunden, dass die Kontoführung ausschließlich online oder aber per Telefon erfolgt.

Bei der Auswahl des kostenlosen Girokontos sollte weiterhin beachtet werden, wie die Verfügbarkeit von Bargeld an Geldautomaten geregelt ist. Zwar sind viele Banken Mitglied in einem Verbund (Cash-Group, Cash-Pool), dennoch ist die Verfügbarkeit eingeschränkt. Interessanter sind hier Angebote von Banken, bei denen die Abhebung von Bargeld innerhalb Deutschlands und sogar weltweit kostenlos ist.

Bei der Auswahl eines kostenlosen Girokontos ist weiterhin darauf zu achten, dass nicht nur die Kontoführung, sondern auch die angebotenen Karten kostenlos sind. Eine ec-Karte, mit der Geldabhebungen und Bezahlungen in Deutschland und Europa möglich sind, ist in den meisten Paketen enthalten, eine Kreditkarte muss jedoch meist mit einer Jahresgebühr bezahlt werden. Hier sind wiederum die Direktbanken Vorreiter, die zum Girokonto auch gleich die Kreditkarte kostenlos mit anbieten.
Viele Bankkunden nutzen zudem den Dispositionskredit, da er Überziehungen des Girokonto ohne weitere Rücksprache mit der Bank ermöglicht. Wer den Dispositionskredit gern nutzen möchte, sollte sich vorab über die Konditionen der Bank in diesem Geschäftsfeld informieren, denn nicht selten liegen diese bei 20% Effektivzins pro Jahr. Direktbanken bieten mitunter ihren Dispositionskredit jedoch schon ab 7,9% p.a. an.

Ab 2009 gilt Versicherungsvertragsgesetz für alle

Das Versicherungsvertragsgesetz wurde bereits für alle Versicherungsverträge gültig, die in 2008 geschlossen wurden. Derzeit flattern für alle Versicherungsverträge, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, viele Schreiben in die privaten Haushalte, dass auch für diese Versicherungen das VVG ab 2009 gelten wird.

Hat man für seine Versicherungen noch keine Änderungen bekommen, sollte man diese unbedingt anfordern, denn bei den Versicherungsunternehmen besteht Informationspflicht. Sämtliche Verträge werden umgestellt, sodass diese Neuerungen wichtig sind. Durch das VVG werden die Versicherungsverträge verbraucherfreundlicher.

So ist beispielsweise darin enthalten, dass dem Vertragsabschluss eine ausführliche Beratung vorangehen muss, weil sonst der Verbraucher Schadenersatzansprüche stellen kann. Alle Bedingungen, die mit dem Versicherungsvertrag einhergehen, müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Von ursprünglich fünf Jahren wurden die Versicherungslaufzeiten auf drei Jahre gekürzt. Binnen 14 Tagen dürfen sämtliche Vertragsunterzeichnungen nochmals widerrufen werden; eine Neuerung besteht allerdings bei Lebensversicherungen – diese haben eine Widerruffrist von 30 Tagen.

Eine gänzliche Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsunternehmen ist selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr möglich, allerdings dürfen die Versicherungsunternehmen anteilsmäßig die Leistungen kürzen. Weiterhin wurde bei Leistungsverweigerung die Klagefrist von sechs Monaten verlängert. Der Versicherungsschutz bleibt natürlich in vollem Maße bestehen.

Das VVG wird von den Verbraucherschutzzentralen und vom Bund der Versicherten sehr begrüßt; es fehlte ihnen allerdings noch an Verbraucherschutzmaßnahmen. Verbrauchergerechtigkeit sei mit dem VVG endlich in ausreichendem Maße vorhanden. Wohl aber wird befürchtet, dass die Versicherungsunternehmen zur Risikominimierung einige Vertragsänderungen, wie etwas eine Selbstbeteiligung, vornehmen werden.

Fondsauswahl im Börsenhandel wächst

Für Michael Görgens, dem Leiter des Fonds Handels an der Börse Stuttgart ist unverkennbar, dass die Anleger die Vorteile des Fonds Handels über die Börsen erkannt haben. Diesem Segment prophezeit Görgens eine große Zukunft.

Die Vorteile des Börsenhandels seien von besonders günstigen Preisen, von kalkulierbaren Preisen und von schneller Order-Ausführung gekennzeichnet. Beim Börsenhandel entfällt der Ausgabeaufschlag, der bei Aktienfonds in der Regel bei rund 5% liegt. Fortlaufend wie Aktien würden stattdessen die aktiv gemanagten Fonds gehandelt und dabei der Preis der Fonds am laufenden Band entwickelt. Görgens unterstreicht, dass der Anleger im Gegensatz zum außerbörslichen Handel bereits bei der Orderaufgabe den Preis für seinen Fonds Anteil wisse. Darüberhinaus könne er schnell handeln, was gerade bei den derzeit stark schwankenden Märkten wichtig sei.

Einzigartig bei den in Stuttgart aktiv gelisteten Fonds sei, dass die Commerzbank als Market Maker fungiert. Sie stelle für die Handelszeit An- und Verkaufs-Kurse sowie Liquidität zur Verfügung. Die tatsächlichen Spreads am jeweiligen Börsenplatz eigneten sich als Indikator für einen Preisvergleich sehr gut. Die Börse Stuttgart biete nach eigenen Angaben aufgrund der sehr engen Spreads bei über 50% der gelisteten Fonds den besten Ankaufs- und Verkaufspreis im börslichen Fonds Handel an. Er beträgt regelwerkfixiert maximal 0,5 bis 2,0% je nach von Fonds Typ und Kategorie.

Görgens erläutert, dass die tatsächlichen Spreads an der Börse Stuttgart jedoch deutlich niedriger seien. Bei den Geldmarkt Fonds läge der Spread im Schnitt bei 0,13, bei den Renten Fonds bei 0,87% und bei den sonstigen Fonds bei 1,02%. Dass sich viele Anleger vor allem mit Top- und Spezialitäten Fonds über die Börse eindecken, dazu tragen diese günstigen Gebühren bei. Immobilien Fonds sowie Fonds, die in Emerging Markets investieren seien in den letzten Monaten besonders gefragt. Die Börse Stuttgart hat die Zahl der gehandelten Fonds von 1.000 auf 1.500 nach oben geschraubt und damit auf diesen Trend reagiert.

Krankenversicherung für den Nachwuchs

Eltern, die ein Baby erwarten, stellen sich zu Recht die Frage, wie die Krankenversicherung für das Kind geregelt sein wird. Wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wird schnell feststellen, dass hier alles seinen geregelten Gang geht. Der Krankenkasse wird die Schwangerschaft bekannt, sämtliche Leistungen, die während der Schwangerschaft durch die Krankenkasse für die Mutter übernommen werden, gehören zu den Leistungen der Kasse, die zu leisten sind. Es ändert sich nichts für die werdende Mutter. Sobald das Baby geboren ist, gilt es automatisch als mitversichert in der Familienversicherung.

Wer privat krankenversichert ist, muss sich um die Baby Gesundheit und deren Erhaltung ebenfalls keine Sorgen machen. In der Schwangerschaft geht alles den gewohnten Gang und das Baby gilt ebenfalls automatisch als mit versichert. Wie bei der gesetzlichen Kasse auch, muss die Geburt des Kindes innerhalb eines gewissen Zeitraumes angezeigt werden. Bis dahin ist das Kind automatisch über die Mutter oder Vater, falls er Versicherungsnehmer ist, mit versichert. In der privaten Krankenversicherung wird dann allerdings ein Beitrag für die Krankenversicherung des neu geborenen Babys errechnet.

Die dann jeweils fällig werdenden Beiträge kann man sich durchaus schon vor der Geburt errechnen lassen, damit man seine Finanzplanung kalkulieren kann. Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert, so ist eine Mitgliedschaft des Babys in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich – allerdings werden in der privaten Krankenkasse wesentlich mehr Leistungen durch die Kassen übernommen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Riester & Rürup nicht von der Abgeltungssteuer betroffen

Wenn zum 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wird, werden sämtliche Kapitalerträge der Besteuerung mit 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Soli und ggf. Kirchensteuer unterworfen. Nicht so bei den privaten Altersvorsorgeprodukten Riester- und Rürup-Rente. Beide Produkte sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie unterliegen weiterhin der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei, obwohl bereits Erträge erwirtschaftet werden. Die Rentenleistung muss erst bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.Die staatlich geförderte Riester-Rente – bislang mit mehr als 10 Mio. abgeschlossenen Verträgen erfolgreichstes Vorsorge-Produkt – profitiert trotz Einführung der Abgeltungssteuer weiterhin von steuerlichen Vorteilen und staatlichen Zulagen. Als staatlich gefördertes Altersvorsorge-Modell sind allerdings nur Zahlungen bis maximal 2.100 EUR pro Jahr zzgl. staatlicher Zulagen förderfähig. 
Auch für die Rürup-Rente bleibt ab kommendem Jahr alles beim Alten. Die Beiträge können in 2009 bis zu 68 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern die Steuerlast bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR für Alleinstehende und 40.000 für Ehepaare. Bis zum Jahr 2025 wird der steuerlich abzugsfähige Betrag sukzessive auf 100 Prozent angehoben. Die Leistungen der Rürup-Rente sind bei Auszahlung in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bis zum Jahr 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil von 50 Prozent seit 2005 um jährlich 2 Prozent an. Ab 2021 erhöht sich dieser jährlich um ein Prozent. Ab dem Jahr 2040 sind Rentenleistungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Für Riester- und Rürup-Rente ergeben sich durch die Abgeltungssteuer keine Veränderungen. Sie sind durch die Steuerstundung klar im Vorteil gegenüber anderen Produkten und werden vermutlich weiter an Attraktivität gewinnen.

Der Bruttolohn

Auf Grund der sich ständig ändernden Beitragssätze und einer in einem steten Wandel befindlichen Steuerpolitik wird es immer schwieriger für den Laien, sich ausgehend vom Bruttolohn auszurechnen, was man am Ende als Auszahlungsbetrag auf dem Lohnschein stehen hat. Und dabei muss man bei einem Vorstellungsgespräch Stellung beziehen, welchen Bruttolohn man für seine Arbeit haben möchte.
Dabei gibt es eine einfache Lösung. Im Internet sind an verschiedenen Stellen kostenlose Programme zur Berechnung von Lohn und Gehalt hinterlegt, bei denen man sich entweder ausrechnen lassen kann, welcher Auszahlbetrag bei einem bestimmten Bruttolohn herauskommt oder welchen Bruttolohn man verlangen muss, um am Ende einen vorgegeben Betrag als “Haben Lohnzahlung” auf dem Kontoauszug vorzufinden.
Dort gibt es auch Listen, welche Löhne für welche Berufsgruppen durchschnittlich gezahlt werden, und an denen man sich orientieren kann. Dabei sollte man allerdings beachten, dass es noch ein sehr deutliches West-Ost- Gefälle gibt.

Gehaltsrechner als Anhaltspunkt für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, wie viel sie ihren Angestellten zahlen sollen. Natürlich möchte keiner das Geld aus dem Fenster werfen.
Gleichzeitig soll die Vergütung aber auch Motivation für die Mitarbeiter sein, um einen guten Job zu machen. Denn davon profitiert das Unternehmen wieder. So kann eine Orientierungshilfe zum Beispiel der Gehaltsrechner sein, um zu schauen welche Gehälter für eine bestimmte Arbeit von anderen gezahlt werden. Wie gesagt, das kann und sollte nur eine Orientierungshilfe sein. Denn es heißt ja nicht umsonst, dass gute Mitarbeiter für ein Unternehmen Gold wert sind. Sicherlich gibt es Tarifverträge, die einen gewissen Teil der Vergütung schriftlich fixiert haben. Aber auch für den Arbeitgeber kann es durchaus von Interesse sein, was außerhalb des Tellerrandes passiert.

Das Gehalt bei der Bundeswehr

Zunächst einmal muss hier etwas richtig gestellt werden: Bei der Bundeswehr bekommt man kein “Gehalt”, sondern seinen “Sold” für die dort ausgeübte Tätigkeit gezahlt. So wird das “Bundeswehr Gehalt” genannt. Dieses ist in dem Bundesbesoldungsgesetz festgelegt. Natürlich wird aber auch nach den verschiedenen Laufbahnen, die man in der Bundeswehr einschlagen kann, unterschieden. Wie, beispielsweise: Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere, etc. Hierbei gibt es noch eine Unterteilung in Dienstgradgruppen ( in die Teilstreitkräfte ) : Diese sind Heer und Luftwaffe. Wie auch Marine, sowie Sanitäter; diese allerdings ferner. Der Sold wird in der Grundausbildung festgelegt; allerdings erhöht er sich danach automatisch. Wie auch, z. B. wenn man sich als Berufssoldat verdingt, oder diverse Prüfungen besteht, usw. Wie auch in anderen Berufsgruppen, sollte man es sich gut überlegen, ob man diese, oder vielleicht doch andere Tätigkeiten bevorzugt. Überall gibt es Vor- sowie auch Nachteile. Wenn diese genügend berücksichtigt, und auch gegen einander abgewogen werden, findet man bestimmt den passenden Beruf für sich. Und vielleicht ist dieser dann sogar bei der Bundeswehr.