Um einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge zu schaffen, hat der Gesetzgeber 2005 die BasisRente eingeführt. Sie ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Ein entscheidender Vorteil der BasisRente gegenüber anderen Altersvorsorgeprodukten ist, dass das Kapital der BasisRente im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht angegriffen werden kann.
Während der Beitragszahlungsphase kann der Versicherungsnehmer von den Vorteilen der BasisRente profitieren, indem er die Aufwendungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend macht. Im Jahr 2005 betrug der steuerlich absetzbare Anteil der BasisRente 60%. Bis zum Jahr 2025 wird der abzugsfähige Anteil schrittweise erhöht, bis 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Zu beachten sind die maximal zulässigen Höchstbeträge für die Absetzbarkeit der Aufwendungen zur BasisRente. Diese betragen für ledige 20.000€ und für verheiratete 40.000€ pro Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann die Auszahlung des Kapitals frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Er kann wahlweise eine Kapitalzahlung von höchstens 30% und Verrentung des übrigen Kapitals oder eine lebenslange monatliche Rente in Anspruch nehmen. Die Auszahlung ist in jedem Falle zu versteuern.
Um das Kapital im Todesfalle des Versicherungsnehmers nicht zu verlieren, ist es sinnvoll einen Begünstigten anzugeben, der das Guthaben der BasisRente erhalten soll. Hierbei kann es sich um die gesetzlichen Erben, den Ehepartner oder andere Personen handeln.
















1 Kommentar
Eine nicht ganz uninteressante Möglichkeit, vor allem Fondgebunden gibt es auch den Zockern etwas Spielraum