Immer wieder werden Sparpläne für die Riester-Rente als Altersvorsorge empfohlen. Momentan ist jedoch ein Streit darüber entbrannt, wie die Verrechnung von Provisionen für die Anbieter von Riester-Fonds-Sparplänen vonstatten gehen soll. Dabei steht die so genannte Zillmerung der Gebühren für die Fondsgesellschaften im Fokus. Zillmerung bedeutet, dass die Gebühren direkt zu Beginn der Vertragslaufzeit vollständig eingezogen werden und sich nicht über die Laufzeit des Vertrages verteilen. Dies bedeutet in der Konsequenz natürlich, dass die ersten Einzahlungen der Riester-Rente auf dem Konto der Produktanbieter landet, statt im Geldbeutel des Riester-Sparer. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen besteht allerdings die einhellige Meinung, dass diese Zillmerung bei Riester-Fonds-Sparplänen unzulässig sei. Dem tritt natürlich der Branchenverband der Fonds-Gesellschaften strikt entgegen und ist der Meinung, dass die Zillmerung nach geltendem Recht erfolge. Das Bundesfinanzministerium hingegen hat klar gemacht, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten innerhalb der ersten fünf Jahre von den Fondsgesellschaften eingezogen werden können. Dies erlaube das Alterszertifizierungs-Gesetz. Das neue Investmentgesetz (verbietet seit Anfang des Jahres die Zillmerung bald von Sparplänen) lässt sich nämlich nicht auf Riester-Fonds-Sparpläne anwenden, so das Bundesfinanzministerium. Dass es beim Thema Kostenverteilung zu Irritationen gekommen ist, hat das Bundesfinanzministerium selbst mitverschuldet. Denn ein Beamteter des Bundesfinanzministeriums hatte Ende des vergangenen Jahres die Verbraucherzentralen darauf aufmerksam gemacht, dass das Investmentgesetz sehr wohl bei den Riester-Fonds-Sparplänen greift. Das Bundesfinanzministerium musste diese Aussage allerdings schnell korrigieren und bedauerte den Fehler des Mitarbeiters. Dennoch kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits an, gerichtlich die Zillmerung bei Riester-Fonds anzufechten. Im Moment gerät allerdings lediglich die DWS Riester-Rente-Premium der Fondsgesellschaft DWS mit dieser Problematik in Berührung. Hier sind nämlich 5,5% des Beitrages als Provision verankert, die in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit zu zahlen sind.
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1 Kommentar
Das macht bei der sowieso nur sehr bedingt interessanten Rentenart auch fast nichts mehr aus.